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   BFH, 24.10.1986 - VI B 114/85   

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https://dejure.org/1986,2569
BFH, 24.10.1986 - VI B 114/85 (https://dejure.org/1986,2569)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1986 - VI B 114/85 (https://dejure.org/1986,2569)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1986 - VI B 114/85 (https://dejure.org/1986,2569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 151
  • BB 1987, 114
  • BStBl II 1987, 138
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen

    Auszug aus BFH, 24.10.1986 - VI B 114/85
    Es entspricht der durch das Urteil vom 23. April 1982 VI R 30/80 (BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500) eingeleiteten und mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats, daß die Anwendung der in den LStR für Verpflegungsmehraufwendungen bei eintägigen Dienstreisen vorgesehenen Pauschbeträge in der Regel auch dann zu keiner offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt, wenn es sich überwiegend um Fahrten in ein nur wenige Gemeinden umfassendes Gebiet in der Umgebung des Ortes handelt, in dem der Arbeitnehmer seine regelmäßige Arbeitsstätte hat.
  • BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80

    Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung sind

    Auszug aus BFH, 24.10.1986 - VI B 114/85
    Die Erlasse des Senators für Finanzen stünden im Widerspruch zu dem BFH-Urteil vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80 (BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302), wonach von den allgemeinen Pauschalen abweichende Regelungen begründet werden und insbesondere erkennen lassen müßten, daß die niedrigeren Beträge auf konkreten Erfahrungswerten beruhten.
  • BFH, 19.04.1985 - VI R 150/81

    Einordnung von Verpflegungsmehraufwendungen auf Dienstreisen als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 24.10.1986 - VI B 114/85
    Ähnliches hatte der Senat bereits durch Urteil vom 19. April 1985 VI R 150/81 (BFH/NV 1986, 201) für Dienstreisen in den S-Bahn-Bereich von München ausgesprochen.
  • BFH, 21.08.1985 - VI R 104/82

    Rechtmäßigkeit von pauschaliert angesetzten Verpflegungsmehrkosten einer

    Auszug aus BFH, 24.10.1986 - VI B 114/85
    Demgemäß hat der Senat durch Urteil vom 21. August 1985 VI R 104/82 (BFH/NV 1986, 95) entschieden, es bestehe kein allgemeiner Erfahrungssatz dahin, daß innerhalb des Großraums München besonders günstige Verpflegungsmöglichkeiten vorhanden seien, die es rechtfertigten, von den vom Richtliniengeber aufgestellten Pauschbeträgen abzuweichen.
  • BFH, 05.05.1994 - VI R 6/92

    1. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit kann ein Stadtgebiet nicht als sog.

    Der BFH habe vielmehr in seinem Beschluß vom 24. Oktober 1986 VI B 114/85 (BFHE 148, 151, BStBl II 1987, 138) die Auffassung vertreten, daß die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen auch für Dienstreisen innerhalb des Großraums Berlin grundsätzlich ungekürzt zu gewähren seien.

    Die Entscheidung in BFHE 148, 151, BStBl II 1987, 138 gebe für den Streitfall nichts her, da sie Verpflegungsaufwendungen anläßlich von Dienstreisen betreffe, die im Streitfall nicht gegeben seien.

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